Mitgliedsformen

Faire Mitgliedsbeiträge: Die unten aufgeführten Mitgliedsbeiträge gelten für einen Zeitraum von 12 Monaten. Treten Sie erst im Laufe des Jahres der hpO bei, berechnen wir Ihren Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem Folgemonat. Sie müssen also nicht für Monate zahlen, in denen Sie noch kein Mitglied der hpO waren.

Beispiel: Sie treten als ordentliches Mitglied der hpO im April bei, dann zahlen Sie Ihren anteiligen Mitgliedsbeitrag für den Zeitraum von Mai bis Dezember, also für 8 statt für 12 Monate (253 Euro statt 380 Euro). Das nennen wir fair.  

Mitglieder der hpO können natürliche Personen oder juristische Personen werden.
Wir unterscheiden zwischen ordentlichen Mitgliedern, außerordentlichen Mitgliedern, Gründungsmitgliedern, Ehrenmitgliedern und Fördermitgliedern.

  • Ordentliche Mitglieder verfügen über eine abgeschlossene Osteopathieausbildung nach Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, und besitzen eine vollumfängliche Heilkundeerlaubnis (sie müssen nicht im Besitz einer BAO-Urkunde sein). Ordentliche Mitglieder können auch als osteopathische Ärzte über eine postgraduierte Weiter-/Fortbildung in osteopathischer Medizin nach Vorgaben des European Register for Osteopathic Physicians, EROP, verfügen.
    Der jährliche Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 380 EUR.*
    Ordentliche Mitglieder haben Stimmrecht.
     
  • Außerordentliche Mitglieder sind
    1. In Ausbildung nach Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, befindliche Therapeuten, die die Heilkundeerlaubnis bereits besitzen oder noch nicht besitzen, aber erwerben wollen. Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt 100 EUR.*
    2. Fertig ausgebildete Therapeuten nach Vorgaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, die die Heilkundeerlaubnis noch nicht besitzen, aber erwerben wollen. Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt 280 EUR.*
    3. Heilpraktiker und Ärzte, die keine osteopathische Ausbildung absolviert haben und diese auch nicht absolvieren wollen. Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag beträgt 380 EUR.*

    Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht.
     
  • Gründungsmitglieder haben die Satzung im Gründungsstadium unterzeichnet oder sind bis 22.08.2014 als Mitglied im Verein aufgenommen worden. Gründungsmitglieder haben Stimmrecht.
     
  • Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und in der Mitgliederversammlung ernannt. Ehrenmitglieder haben Stimmrecht.
     
  • Fördermitglieder unterstützen die hpO finanziell. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 100 EUR. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht.  

Sie können Ihren Mitgliedsbeitrag steuerlich geltend machen: als Werbungskosten, wenn Sie angestellt sind, als Betriebskosten, wenn Sie selbstständig praktizieren!