hpO – der Berufsverband für Heilpraktiker:innen und Ärzt:innen mit osteopathischer Qualifikation

Osteopathie, qualitäts- und rechtssicher

Der hpO nimmt als Berufsverband für Osteopath:innen ausschließlich Mitglieder auf,
die laut Gesetz heilkundlich arbeiten dürfen: Ärzt:innen und Heilpraktiker:innen. Nur
diese Berufsgruppen erfüllen die Grundvoraussetzung für eine osteopathische
Behandlung: Sie können heilkundlich diagnostizieren. Und entsprechend
verantwortlich therapieren.