Das Nein der Bundesregierung zu relativieren hilft der Osteopathie nicht weiter

Auf der Regierungspressekonferenz vom 11. Juni 2014 hat die Bundesregierung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass sie keine Absicht hat, ein Berufsbild Osteopath zu regeln. Wörtlich heißt es in dem Protokoll, das online im Wortlaut abgerufen werden kann:
„Zum Thema ‚Beruf des Osteopathen’: Es ist richtig, dass es kein geregeltes Berufsbild dafür gibt. Es besteht seitens des Bundes aber auch keine Absicht, da eine Regelung zu schaffen.“

Diese klare Absage der Bundesregierung relativieren zu wollen, hilft der Osteopathie in Deutschland nicht weiter. Denn für das Nein der Bundesregierung gibt es sachliche Argumente:

  • Osteopathie kann bereits vollumfänglich im Primärkontakt über den Beruf des Arztes und des Heilpraktikers ausgeübt werden.
  • Die Osteopathie tangiert viele andere medizinische Disziplinen (Pädiatrie, Orthopädie, Gynäkologie, innere Medizin usw.) und ist daher schwer abgrenzbar.
  • Es gibt aus gesetzgeberischer (und fachlicher) Sicht keinen Grund, weshalb gerade der Osteopath im Gegensatz, z.B. zum TCM-Therapeuten, dem Akupunkteur oder dem Homöopathen ein neuer Heilberuf werden soll.

 
Hinzukommen Versäumnisse auf osteopathischer Seite:

  • Es gibt deutschlandweit keine einheitlich geregelte osteopathische Ausbildung und Prüfung.
  • Es gibt keine ausgearbeiteten Vorschläge, wie ein neuer heilkundlicher Beruf in das bestehende Gesundheitssystem integriert werden soll.

 
Die Osteopathie in Deutschland braucht eine neue Berufspolitik, die diese Faktenlage zur Grundlage ihrer Arbeit macht. Die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, vertritt deshalb eine qualitätsgesicherte und rechtssichere Osteopathie, wie sie nur
 

  • der nach Vorgaben der WHO und der BAO osteopathisch ausgebildete Therapeut mit erfolgreich absolvierter Heilpraktikerprüfung,
  • der Arzt mit osteopathischer Aus- bzw. Weiterbildung nach Vorgaben der WHO und der Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO,
  • und der osteopathische Arzt gemäß EROP-Defintion anwenden können.


Physiotherapeuten mit einer qualitätsgesicherten Osteopathieausbildung empfiehlt die hpO unbedingt die Heilerlaubnis über die Heilpraktikerprüfung zu erwerben. Aufgrund der bereits vorhandenen fachlichen Kompetenz ein nur kleiner Schritt, der die Möglichkeit schafft, Osteopathie im Primärkontakt und ohne Einschränkung auszuüben. Die hpO unterstützt deshalb ihre außerordentlichen Mitglieder die Heilerlaubnis zu erwerben.  

Haben Sie Fragen zur hpO? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf: contact@hpo-osteopathie.de