Kassenleistung Osteopathie: erste Krankenkassen listen hpO auf

Seit Anfang 2012 wird Osteopathie als Kassenleistung anteilig erstattet. Gegenwärtig zahlen 109 gesetzlichen Krankenkassen (siehe Liste Krankenkassen) die Kosten für osteopathische Behandlungen anteilig, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
 
Nun listen erste Krankenkassen, wie die Techniker Krankenkasse, die BKK KRONES und die BKK Wirtschaft und Finanzen, die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, als anerkannten Osteopathieverband auf ihren Websites auf.
 
Die Therapeuten, die die hpO an Patienten vermittelt, sind ausschließlich Ärzte oder Heilpraktiker mit entsprechender osteopathischer Aus- bzw. Weiterbildung, die somit Osteopathie qualitätsgesichert und rechtssicher ausüben.
 
Dass zu den anerkannten Leistungserbringern der gesetzlichen Krankenkassen auch Heilpraktiker zählen, ermöglicht das GKV-Versorgungsstrukturgesetz vom 22.12.2011: Es erlaubt den gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten zusätzliche Satzungsleistungen nicht zugelassener Leistungserbringer, wie eben Heilpraktiker, anzubieten.