Positionspapier der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: Wichtiger Schritt für den Heilmittelerbringer – mit Folgen für den Osteopathen?

Als wichtiger Schritt zur Einbringung in die Reformdebatte kann das Positionspapier der AG Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur „direkteren“ Einbindung der Heilmittelerbringer ins Gesundheitssystem durchaus gesehen werden. Was aber bedeutet direktere Einbindung? Und was sind Heilmittelerbringer?

Der Unterschied von Heilmittelerbringern und Osteopathen ist der, dass Heilmittelerbringer fachlich ausgebildete und staatlich anerkannte Therapeuten sind, die Heilmittel im Sinne von Maßnahmen der physikalischen Therapie, der podologischen Therapie, der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie sowie der Ergotherapie erbringen dürfen ohne Heilkunde auszuüben. Für diese fest definierten und reglementierten Berufe des Physiotherapeuten, Masseurs und med. Bademeisters, Podologen, Logopäden, Sprachheilpädagogen sowie des Ergotherapeuten bedeutet jegliche Erweiterung ihrer eingeschränkten Kompetenzen einen Mehrwert für ihre berufliche Tätigkeit.

Die Osteopathie als eine komplementäre Form der Heilkunde geht über die Tätigkeit eines Heilmittelerbringers hinaus.
Eine direktere Einbindung ins Gesundheitswesen könnte bedeuten, dass Bereiche der Osteopathie oder einzelne Krankheitsbilder im Erstkontakt für Heilmittelerbringer zugänglich werden („osteopathische Verfahren“).

Oder Osteopathie könnte mit limitierten Kompetenzen (z.B.: Verordnungsabhängigkeit) Anerkennung auf staatlicher Ebene finden (siehe WPO Osteo in Hessen). In beiden Fällen wäre die osteopathische Tätigkeit eingeschränkt, zumindest derjenigen Osteopathen, die nicht über die Heilerlaubnis verfügen.

Die hpO begrüßt die Bestrebungen, Heilmittelerbringer mit mehr Kompetenzen auszustatten und besser in das Gesundheitssystem einzubinden, warnt jedoch davor, Osteopathie in Maßnahmen von Heilmittelerbringern mit aufzunehmen.

Ein Beruf Osteopath, der eine Schlechterstellung zum Heilpraktiker-Gesetz oder eine Beschränkung der Heilerlaubnis auf bestimmte Krankheitsbilder mit sich bringt, ist keine Alternative zur derzeitigen berufsrechtlichen Situation.

Ein vollumfänglicher Beruf Osteopath ohne staatlich erteilte Heilerlaubnis oder Approbation, ist rechtlich nicht vorstellbar. Daher wird die hpO weiter mit seinen Partnern an Lösungen im bestehenden Gesundheitssystem arbeiten, um die Osteopathie qualitativ und als Ganzes zu erhalten.