Geschäftsführer ZVK-Nordverbund kommentiert unterschiedliche Interessen in der Osteopathie und Rechtslage

Das Verbandsorgan des ZVK „Zur Sache Physiotherapie“ enthält in seiner April-Ausgabe den lesenwerten Artikel „Quo vadis Osteopathie?“

Darin beschreibt der Geschäftsführer des ZVK-Nordverbundes, Rechtsanwalt Heino T. Schuhmacher, die aktuelle berufspolitische Gemengelage von Befürwortern und Gegnern eines eigenständigen Berufs Osteopath sowie die Bemühungen, Osteopathie zu einem Heilmittel zu machen. Der Artikel deckt sich inhaltlich weitestgehend mit den Positionen der hpO, die in dem Beitrag auch ausführlich zitiert werden.
 
Schumacher geht davon aus, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen gegen ein eigenes Berufsbild Osteopath aussprechen, da sie Osteopathie „primär als Marketinginstrument außerhalb der Regelversorgung verstanden haben“ und „objektiv (...) kein Interesse daran (haben), die Osteopathie in welcher Form auch immer in die Regelversorgung aufzunehmen.“
 
Schumacher betont, dass Osteopathie Heilkunde sei, osteopathische Techniken „etwas anderes“, dass „ohne Heilpraktikererlaubnis wenig geht“ und warnt deshalb Physiotherapeuten davor Osteopathie abzugeben und damit zu werben:
„Formulierungen ‚Osteopathie’ oder ‚osteopathische Techniken bzw. Verfahren’ sind, ohne dass man im Besitz der Heilpraktikererlaubnis ist, absolut zu vermeiden, denn es drohen hier wirklich teure Abmahnungen. Die unerotische Formulierung lautet: ‚Krankengymnastik/Physiotherapie auf ärztliche Verordnung unter Berücksichtigung osteopathischer Techniken’.“
 
Der vollständige Artikel kann mit freundlicher Genehmigung des Autors auf der hpO-Website unter der Rubrik „Aktuelles/Presse > Artikel“ gelesen werden.