Deutscher Ärztetag lehnt Direktzugang für Nichtärzte ab

Bei der Forderung nach einem eigenständigen Heilberuf Osteopath ist der Direktzugang, also die Diagnose und Behandlung von Patienten im Primärkontakt ohne vorhergehende ärztliche Untersuchung, ein ganz wesentliches Element.

Mit dem Thema Direktzugang hat sich nun auch der vom 12. bis 15. Mai in Frankfurt stattgefundene 118. Deutsche Ärztetag beschäftigt.

In seinem 415-seitigen Beschlussprotokoll heißt es dazu unter Top VI - 12 „Keine Substitution ärztlicher Tätigkeiten durch akademisierte Gesundheitsfachberufe“ (S. 205):
„Die Akademisierung von Gesundheitsfachberufen mit dem Ziel der Substitution ärztlicher Tätigkeit in den Bereichen Diagnose- und Indikationsstellung, Therapiehoheit und Gesamtverantwortung ist sowohl aus Gründen der Patientensicherheit als auch zur Vermeidung einer immer weitergehenden Fragmentierung der Versorgung abzulehnen.“

Und weiter unter Top VI - 62 „Keine Aufwertung der Heilmittelerbringer zu Lasten der Behandlungsqualität“, (S. 208):
„Ein ‚Direktzugang’ der Patienten ohne vorherigen Arztkontakt und die Einführung einer ‚Blankoverordnung’ können den Behandlungserfolg gefährden. Die Verantwortung für den Patienten ist grundsätzlich nicht teilbar. So gehören die Indikationsstellung, die therapeutische und die Budgetverantwortung zusammen. Würde hier eine Teilung der Verantwortung vorgenommen, liefe die Qualitätssicherung ins Leere und gefährdete die Patientensicherheit. Eine weitere Folge wäre die Bildung eines neuen Sektors in der Patientenversorgung. Die sich dadurch zusätzlich bildenden Brüche in den Schnittstellen sind abzulehnen.“

Und schließlich unter TOP VI – 100 „Keine Verordnung durch Physiotherapeuten“ (S. 229):
„Die deutsche Ärzteschaft lehnt einen Direktzugang zu GKV-erstattungsfähigen Therapieangeboten, auch in Form von Wiederholungsverordnungen (...) ab. Die Stellung einer korrekten Diagnose ist eine urärztliche Aufgabe. Nur auf dieser Grundlage erfolgt die Erstellung eines individuellen Therapieplans. Allein hieraus resultiert die Verordnung der erforderlichen Therapien - egal ob pharmakologisch oder in anderen Bereichen. Die Erbringung und Ausübung dieser Behandlungen kann dann an die jeweils zuständigen Berufsgruppen delegiert werden. Die Verantwortung für die Indikation, die Verlaufskontrollen und die Therapieanpassungen liegt beim Arzt.“

Die zitierten Beschlüsse zeigen, dass die Ärzteschaft auch weiterhin einen Direktzugang für Nichtärzte trotz Akademisierung eindeutig ablehnt.

Deshalb sollten die Bestrebungen nach einem eigenständigen Heilberuf Osteopath gemäß der Berufspolitik der hpO auf dem Heilpraktikergesetz aufbauen. Nur das Heilpraktikergesetz gewährleistet die vollumfängliche und rechtssichere Ausübung der nicht-ärztlichen Osteopathie im Direktzugang.