GKV-Spitzenverband äußert sich nicht zu Satzungsleistung Osteopathie

Die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, der GKV-Spitzenverband, sieht sich nicht in der Lage, die aktuelle Erstattungspraxis osteopathischer Leistungen zu kommentieren.
Das geht aus einem Antwortschreiben des stellvertretenden Vorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes an die hpO hervor, in dem es heißt:
„Da es sich bei der Erstattung von Kosten für Osteopathie ausschließlich um ein Wettbewerbsfeld der Krankenkassen handelt, bitten wir um Verständnis, dass sich der GKV-Spitzenverband zu inhaltlichen Fragen der Leistungsausgestaltung und Qualitätssicherung nicht äußern kann."

In einem mehrseitigen Schreiben an den GKV-Spitzenverband hatte die hpO die aktuelle Erstattungspraxis osteopathischer Leistungen durch zahlreiche gesetzliche Krankenkassen moniert und auf die damit einhergehenden Rechtsverstöße hingewiesen:
„Behandelt z.B. ein Physiotherapeut vollumfänglich osteopathisch, dann verstößt er gegen sein eigenes Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG) sowie gegen das Heilpraktikergesetz und – soweit er seine Tätigkeit bewirbt – auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und gegen das Heilmittelwerbegesetz. (...)
Physiotherapeuten haften also persönlich für etwaige Schäden, die beim Praktizieren der Osteopathie entstehen. Eine Berufshaftpflichtversicherung muss für solche Schäden nicht aufkommen, da sie nicht versichern kann, was rechtlich nicht zulässig ist. Leidtragender ist dann im Falle eines Falles der betroffene GKV-Versicherte.“     

Auf die Unzulässigkeit der Ausübung der Osteopathie durch Physiotherapeuten hatte unlängst auch die Vorsitzende des VOD, Prof. Marina Fuhrmann, in einem Interview deutlich hingewiesen:
„Grundsätzlich ist es sicher eine positive Entscheidung, eine Osteopathieausbildung absolvieren zu wollen. Für Physiotherapeuten bedeutet es aber auch, sich darüber im Klaren zu sein, dass sie anschließend ohne Heilpraktikerprüfung nicht osteopathisch tätig sein dürfen." (Quelle: physio-Journal, Heft 2/15, S. 15.)

Wegen der von der hpO entwickelten Lösungswege, die man „aufmerksam zu Kenntnis genommen“ habe, empfiehlt der GKV-Spitzenverband „unmittelbar den Kontakt mit den einzelnen Krankenkassen bzw. den Kassenartenverbänden auf Bundesebene herzustellen.“

Den Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes hat die hpO bereits aufgenommen.