Neues Urteil steht an: hpO unterstützt Physiotherapeuten

In Kürze wird das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf darüber entscheiden, ob Physiotherapeuten weiterhin mit ärztlicher Anordnung Osteopathie praktizieren und damit werben dürfen. Das Urteil erfolgt in zweiter Instanz und man kann davon ausgehen, dass das OLG ähnlich, wenn nicht gleich entscheiden wird, wie erstinstanzlich bereits geurteilt wurde: Physiotherapeuten dürfen die Ausübung der Osteopathie nicht bewerben, da sie Osteopathie als Heilkunde nicht praktizieren dürfen.

Für Verbände, die bislang Physiotherapeuten mit osteopathischer Ausbildung an Patienten vermitteln und somit bewerben, bedeutet das in letzter Konsequenz dem Vorbild der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, zu folgen und keine Therapeuten mehr zu vermitteln, die entweder nicht die Heilerlaubnis besitzen oder keine Ärzte sind.    

Betroffene Physiotherapeuten mit qualifizierter osteopathischer Ausbildung sollten schnellstmöglich die Heilerlaubnis zur Ausübung der Osteopathie nachträglich erwerben.

Die hpO unterstützt betroffene Physiotherapeuten hierbei:

  • Als erster Osteopathieverband hat die hpO dazu bereits im Dezember letzten Jahres einen 15-tägigen Intensivkurs „Vorbereitung auf amtsärztliche HP-Überprüfung“ für Physiotherapeuten mit qualifizierter osteopathischer Ausbildung angeboten. Die hpO wird diesen Kurs auf Nachfrage wiederholen.Im Vergleich zu Angeboten anderer Verbände ist dieser Intensivkurs nicht an eine Verbandsmitgliedschaft gebunden (bei Interesse bitte E-Mail an: contact@hpo-osteopathie.de).


  • Die hpO fördert zudem eigene Mitglieder (außerordentliche Mitglieder), die die Heilerlaubnis über eine Ausbildung zum Heilpraktiker erwerben wollen, mit jährlich bis zu 150 Euro. Als Nachweis genügt die Vorlage der Jahresrechung der entsprechenden Heilpraktiker-Schule.


Wer deshalb jetzt Mitglied in der hpO werden will, sollte nicht lange zögern. Ende September laufen die diesjährigen Kündigungsfristen für Verbandsmitgliedschaften ab!   

Unabhängig vom anstehenden Urteil, empfiehlt die hpO allen Physiotherapeuten mit qualifizierter osteopathischer Ausbildung die Heilerlaubnis zu erwerben, um Patienten im Primärkontakt behandeln zu dürfen. Denn nur im Primärkontakt, also als Arzt oder Heilpraktiker, kann Osteopathie in all ihren Bereichen praktiziert werden.