VOD teilt endlich Auffassung von hpO und OiHH

Der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, hat in einem heutigen Schreiben an seine Mitglieder die Stellungnahme des bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Ausübung der Osteopathie erläutert und kommt dabei zu folgender Aussage:
„Aufgrund der derzeitigen Rechtsprechung und dem Vorgehen der Behörden sehen wir als VOD in der Heilpraktikererlaubnis gegenwärtig ebenfalls eine rechtliche Notwendigkeit.“
 
Wir begrüßen diese Feststellung des VOD ausdrücklich, weil sie der Auffassung entspricht, die die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, und die Osteopathen in Hamburg, OiHH, schon immer vertreten.
 
Wir wissen aber ebenso wie der VOD, dass damit die notwendige Qualitätssicherung nicht hergestellt ist. Die Heilpraktikererlaubnis allein garantiert keine Qualität in der Ausübung der Osteopathie, ebenso wenig wie auch der Status Arzt nichts über dessen osteopathische Qualifizierung aussagt.