Baden-Württemberg teilt bayerische Stellungnahme

Das in Baden-Württemberg für Gesundheit zuständige Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren teilt die Auffassung des bayerischen Gesundheitsministeriums. Demnach darf Osteopathie von Physiotherapeuten ohne HP-Erlaubnis auch auf ärztliche Anordnung nicht praktiziert werden.
 
Das geht aus einem Schreiben des Stuttgarter Ministeriums an die hpO hervor. In dem Schreiben vom 15. März an uns heißt es u.a.:
 
„Wir können Ihnen hierzu mitteilen, dass wir die Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege teilen.
 
In Übereinstimmung mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.09.2015 (Az.: I-20 U 236/13) vertreten wir die Auffassung, dass Physiotherapeutinnen und -therapeuten osteopathische Leistungen selbst auf ärztliche Anordnung nur dann erbringen dürfen, wenn sie eine allgemeine Heilpraktikererlaubnis nachweisen können."