Abmahnsicherer Patientenflyer für die Praxis

Die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) macht es Praxisinhabern schwer, die Osteopathie, ihre Wirkungsweise und Anwendungsbereiche öffentlich zu erläutern, ohne dabei Gefahr zu laufen, wettbewerbsrechtlich abgemahnt zu werden.
 
Für unsere Mitglieder haben wir daher einen wettbewerbsrechtlich geprüften Patientenflyer entwickelt, der diese Gefahr möglichst umgeht und auf sechs Seiten die Osteopathie und ihre Vorzüge als eigenständige Heilkunde beschreibt.
 
Der Patientenflyer „Osteopathie. Eine eigenständige Heilkunde“ steht hpO-Mitgliedern zum Selbstkostenpreis von 10 Cent plus Versandkosten (Mindestbestellmenge: 100 Stück) zur Verfügung und ist per E-Mail über die Geschäftsstelle zu bestellen: contact@hpo-osteopathie.de