Saarland und Sachsen-Anhalt verweisen aufs Heilpraktikergesetz

Die Bundesländer Saarland und Sachsen-Anhalt ordnen Osteopathie der Heilkunde zu und untersagen mit Verweis auf das Heilpraktikergesetz Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis deren Ausübung.

 

So verweist die Saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann in ihrem Schreiben vom 23. März an uns ausdrücklich auf das Düsseldorfer OLG-Urteil vom 08.09.2015 und schreibt, das Urteil „weist auf die Notwendigkeit einer (uneingeschränkten) Heilpraktikererlaubnis auch für Physiotherapeuten hin, die auf ärztliche Verordnung hin osteopathische Behandlungen erbringen.

Somit hat dieses Urteil die Eigenständigkeit der Osteopathie gegenüber anderen Heil- und Gesundheitsfachberufen herausgestellt.“

 

Auch das Gesundheitsministerium aus Sachsen-Anhalt verweist auf das OLG-Urteil aus Düsseldorf und definiert in seinem Schreiben an uns die Osteopathie als eine eigenständige Form der Heilkunde:

„Die Osteopathie umfasst verschiedene sogenannte alternativmedizinische Krankheits- und Behandlungstechniken. Sie bezweckt die Diagnostik und Therapie (Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Mobilisierung) von reversiblen funktionellen Störungen insbesondere am Stütz- und Bewegungsapparat. Zur Behebung körperlicher Funktionsstörungen bedienet sich die Osteopathie manueller Behandlungsmethoden, deren Zweck es ist, durch bestimmte Hand- und Massagegriffe Blockierungen insbesondere innerhalb des Gelenkapparates zu beseitigen. Die Ausübung der Osteopathie stellt somit eine (berufs- bzw. gewerbsmäßig) vorgenommenen Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen dar.“

 

Das Fazit aus Sachsen-Anhalt:

„Daher unterliegt die Ausübung osteopathischer Behandlungen im Grundsatz der Erlaubnispflicht gemäß § 1 Abs. 1 HeilPrG. Eine die Osteopathie betreffende spezialgesetzliche Regelung besteht nicht.“

 

Damit erteilen beide Gesundheitsministerien jenen Manualmedizinern und Physiotherapieverbänden eine Absage, die Osteopathie oder Teile daraus gern der Manuellen Medizin bzw. Manuellen Therapie zuordnen wollen.