Entscheidung über Berufsgesetz rückt näher

Unsere Anfragen bei den Landesgesundheitsministerien, gemeinsam mit dem Verein Osteopathen in Hamburg, tragen Früchte:

Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) hat auf ihrer 37. Sitzung Mitte März über das Urteil des OLG Düsseldorf vom 8. September 2015 diskutiert und beschlossen, dass sich die Arbeitsgemeinschaft Berufe des Gesundheitswesen der AOLG mit den praktischen Auswirkungen des Urteils befassen soll.
 
Wie uns zudem mit Schreiben vom 25. April die rheinland-pfälzische Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthaler mitteilt, werden die Gesundheitsministerien bereits im kommenden Monat über die Notwenigkeit eines Berufsgesetzes für Osteopathen diskutieren.
 
Drei Szenarien sind aus unserer Sicht möglich:

  1. Die Gesundheitsministerien machen sich die Auffassung der Bundesregierung aus 2014 zueigen, wonach ein eigenes Berufsgesetz nicht notwendig ist, weil die Ausübung der Osteopathie durch das Heilpraktikergesetz geregelt ist.
     
  2. Die Gesundheitsministerien beschließen eine bundesweit einheitliche Weiterbildung in Osteopathie nach Vorlage der WPO Osteo in Hessen. Osteopathen wären dann bundesweit in Osteopathie weitergebildete Physiotherapeuten, die nur auf Verordnung arbeiten dürften.
     
  3. Die Gesundheitsministerien empfehlen die Schaffung eines eigenen Berufsgesetzes. Dieses würde vor allem für Physiotherapeuten (berufsbegleitende Ausbildung) und Abiturienten (Vollzeitausbildung) gelten. Osteopathen dürften aufgrund der (Muster-)Berufsordnung der Ärzte nicht mit Ärzten zusammenarbeiten. Das Ausüben anderer Heilverfahren wäre ihnen untersagt, da diese Verfahren nicht Bestandteil des neuen Berufsgesetzes wären. Der neue Beruf müsste sozialverträglich ausgestaltet sein und ins bestehende Gesundheitssystem integriert werden (Kassenzulassung, Abrechnung nach Ziffern etc.). Die künftige Entwicklung der Osteopathie hinsichtlich Ausbildung und Ausübung läge in den Händen des Gesetzgebers. Osteopathieverbände hätten darauf kaum mehr Einfluss.  

Für alle drei Szenarien gilt, dass unsere ordentlichen Mitglieder als Ärzte und Heilpraktiker weiterhin wie gewohnt Osteopathie ausüben können.