Gesundheitsministerkonferenz soll Ende Juni Beschluss zur Ausübung der Osteopathie fassen.

Ende April hatten wir bereits auf das Treffen hingewiesen: Nun hat sich die AG Berufe des Gesundheitswesen der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden, AOLG, in Güstrow am 11. und 12. Mai getroffen und u.a. über Ausübung der Osteopathie diskutiert.
Nach Angaben der ÄrzteZeitung fordern demnach die Gesundheitsstaatssekretäre, das Berufsbild des Osteopathen durch ein eigenes Berufsgesetz zu regeln.
 
Wie uns das Bayerische Gesundheitsministerium gestern mitteilte, liegt die Entscheidung hierüber bei den Gesundheitsministern der Länder, die dazu auf der Gesundheitsministerkonferenz in Rostock-Warnemünde am 29. und 30. Juni einen Beschluss fassen wollen.
 
Hierbei wird nach Auskunft der Thüringischen Gesundheitsministerin Heike Werner die vom Verein Osteopathen in Hamburg und uns im Dezember ausgearbeitete und an alle Gesundheitsministerien verschickte „Faktenlage zur Osteopathie und deren Ausübung in Deutschland“ Berücksichtigung finden.   
 
Drei mögliche Szenarien hatten wir Ende April bereits vorgestellt:

  1. Die Gesundheitsministerien machen sich die Auffassung der Bundesregierung aus 2014 zueigen, wonach ein eigenes Berufsgesetz nicht notwendig ist, weil die Ausübung der Osteopathie durch das Heilpraktikergesetz geregelt ist.

  2.  Die Gesundheitsministerien beschließen eine bundesweit einheitliche Weiterbildung in Osteopathie nach Vorlage der WPO Osteo in Hessen. Osteopathen wären dann bundesweit in Osteopathie weitergebildete Physiotherapeuten, die nur auf Verordnung arbeiten dürften.

  3. Die Gesundheitsministerien empfehlen dem Gesetzgeber die Schaffung eines eigenen, sozialverträglich ausgestalteten und ins bestehende Gesundheitssystem integrierten Beruf. 

 
Bis eine Regelung zur Osteopathie steht, werden Physiotherapieverbände und Ärztegesellschaften auf die Gesundheitsminister der Länder und die Regierung einwirken, um den Beruf eines im Primärkontakt uneingeschränkt arbeitenden Osteopathen zu verhindern.
 
Auf unsere ordentlichen Mitglieder hat das keinen Einfluss: Als Ärzte und Heilpraktiker werden sie weiterhin Osteopathie uneingeschränkt im Primärkontakt ausüben können.