Sächsische Landesärztekammer folgt OLG-Urteil

Die Landeärztekammer des Freistaats Sachsen folgt dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. September 2015, wonach Physiotherapeuten auch mit ärztlicher Verordnung keine Osteopathie ausüben dürfen.

 

Das geht aus einem Antwortschreiben der Sächsischen Landesärztekammer an die hpO vom 13. Juni hervor. Vorausgegangen war unsere Anfrage, ob die ärztliche Verordnung osteopathischer Leistungen angesichts des OLG-Urteils noch zulässig sei und ob die Kammer beabsichtige, ihre Mitglieder über diese Rechtslage zu informieren.

 

Hierzu heißt es in dem Schreiben, dass „diese Informationen durch die Sächsische Landesärztekammer auch im Rahmen der für ihre Mitglieder durchgeführten Rechtsberatung vermittelt werden."

 

Die Sächsische Landesärztekammer ist die öffentliche Berufsvertretung für Ärzte im Freistaat Sachsen. Sie vertritt knapp 17.000 stationär und ambulant tätige Ärzte.