Gesundheitsminister Gröhe: kein Gesundheitsberuf bei fehlender wissenschaftlicher Evidenz

Noch steht eine offizielle Antwort des Bundesgesundheitsministeriums zum Thema Berufsgesetz Osteopathie aus. Ende Juni hatte die Gesundheitsministerkonferenz das Ministerium in einem Beschluss gebeten, „aus Gründen des Patientenschutzes zu prüfen, wie die durch verschiedene Gerichtsurteile entstandene Rechtsunsicherheit im Hinblick auf die Voraussetzungen, Finanzierungs- und Haftungsfragen der osteopathischen Leistungserbringung ausgeräumt werden können. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob das Berufsbild des Osteopathen einer Reglementierung durch ein eigenes Berufsgesetz bedarf.“
 
Doch erste Äußerungen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe lassen vermuten, dass es vorerst kein eigenes Berufsgesetz für die Osteopathie geben wird. Denn während der Plenarrede zum Haushalt des Bundesgesundheitsministeriums für das kommende Jahr sprach Gröhe am 8. September im Deutschen Bundestag: „Ich sage jedenfalls ganz persönlich: Ich glaube nicht, dass man der Patientensicherheit dient, wenn man Behandlungsmethoden ohne jede wissenschaftliche Evidenz vorschnell gleichsam mit dem Gütesiegel eines staatlich anerkannten Gesundheitsberufes versieht. Das, glaube ich, nützt der Patientensicherheit nicht."
 
Laut Deutscher Apotheken Zeitschrift spricht sich Gröhe damit gegen eine staatlich geregelte Heilpraktiker-Ausbildung aus. Doch die gleichen Argumente kann der Bundesgesundheitsminister auch gegen ein Berufsgesetz Osteopathie vortragen: Demnach wird Patientensicherheit nicht durch einen neuen Beruf gewährleistet, sondern durch wissenschaftliche Evidenz.
 
Das Argument ist nicht neu. Schon mehrfach wurde der Osteopathie durch Politik und Rechsprechung fehlende wissenschaftliche Evidenz attestiert.
 
hpO-Vorstand Jürgen Gröbmüller hierzu: „Wie immer man zu einem eigenen Beruf Osteopath auch steht, wir sollten uns fragen, was wir ändern müssen, damit wissenschaftliches Arbeiten in der Osteopathie die notwendige Anerkennung findet.“