Interview mit Ursula Hilpert-Mühlig über Osteopathie, das HeilprG und den zurückgezogenen Änderungsantrag

Heilpraktikerin Ursula Hilpert-Mühlig arbeitet in eigener Praxis in München. Sie gehört dem Vorstand des Heilpraktikerverbandes Bayern an, dem größten Landesverband innerhalb des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker, FDH, dessen 1. Vizepräsidentin sie ist. Der FDH ist bundesweit der größte Verband im Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände, DDH.

Ursula Hilpert-Mühlig ist Gesundheitsbeirätin der Landeshauptstadt München, gesetzlich legitimierte Vertretung der Heilpraktikerschaft im Landesgesundheitsrat des Freistaates Bayern, sowie Mitglied in den Sachverständigenausschüssen für Verschreibungspflicht und für Apothekenpflicht beim Bundesministerium für Gesundheit.

 
Frau Hilpert-Mühlig, Anfang des Monats hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages den Änderungsantrag 33, der die Einbindung der Osteopathie in die Physiotherapieausbildung vorsah, zurückgezogen.
Für die öffentliche Anhörung vom 17. Oktober hatte der Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände, DDH, eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Wie ist es zu dieser Stellungnahme gekommen?

Osteopathie ist Heilkunde. Die geplante Einbindung in die Physiotherapie hätte unserer Ansicht nach eine Degradierung dargestellt, sie wäre zu einem Heilmittel gemacht worden. Das konnten wir nicht nachvollziehen. Deshalb habe ich Kontakt zur hpO als Fachvertreter der Heilkunde Osteopathie aufgenommen, mit der Bitte einer klaren und prägnanten Definition. Natürlich wissen wir, was Osteopathie ist, aber mit jemanden, der fachlich in der Osteopathie verankert ist, in kurzen, klaren Worten diese eigenständige Form der Heilkunde zu definieren, war sehr wertvoll. Aus dieser fachlichen Hilfestellung heraus ist die Stellungnahme des DDH zum Änderungsantrag entstanden.

Es ging uns darum, der Politik aufzuzeigen, dass es vermehrt Problemfelder geben wird, wenn man Heilkunde mit Heilmittel zusammenführt, etwa, weil dann nicht mehr überprüfbar ist, ob ein Physiotherapeut wirklich nur die Bestandteile der Osteopathie ausübt, die ihm zugestanden werden.

 
Wurde der DDH von Osteopathieverbänden kontaktiert?
Ja, ich wurde vom VOD kontaktiert. Ich habe klar gemacht, dass wir die Heilkunde Osteopathie unterstützen, die wir durch diesen Änderungsantrag gefährdet gesehen, aber kein Berufsgesetz. 

Der DDH ist als Ansprechpartner bei Themen des Gesundheitswesens natürlich für viele Gruppierungen von Interesse, da er im Verteiler der einschlägigen Behörden und Ministerien gelistet ist. Damit ist er automatisch eingebunden bei Änderungen, die insbesondere die Berufsgruppe der Heilpraktiker, aber auch Bereiche der Alternativ- und Komplementärmedizin berühren.

 
Der DDH und ärztliche wie nichtärztliche Osteopathieverbände haben sich klar gegen den Änderungsantrag ausgesprochen, die Bundesärztekammer und die Physiotherapieverbände dafür, zudem stammt der Antrag ja von der Regierungskoalition. Was hat Ihrer Meinung nach letztlich den Ausschlag dafür gegeben, dass der Änderungsantrag zurückgezogen wurde?
Die Antragssteller hatten nicht erwartet, dass dieser Änderungsantrag so kontrovers diskutiert wird. Das hat bei den Bundestagsabgeordneten, die thematisch nicht involviert waren, doch zu einem Nachdenken geführt. Für eine ausführliche Diskussion war aber das Zeitfenster zu kurz, man wollte ja nicht die rechtzeitige Verabschiedung des dritten Pflegestärkungsgesetzes gefährden. Eine Diskussion im Plenum des Bundestags hätte möglicherweise das ganze Paket zum Stocken gebracht.

 
Ist Ihrer Meinung nach damit das Thema vom Tisch oder wird es erneute Anläufe geben, die Osteopathie zumindest in Teilen der Physiotherapie zuzuordnen?
Nachdem schon genaue Pläne und Überlegungen existieren, hinsichtlich Curriculum und wie viele Stunden Osteopathie in die krankengymnastische Behandlungstechnik einfließen sollen, sollte man wachsam sein, dass ein solcher Antrag möglicherweise wiederkommt und dann auch genügend Zeit da sein wird, das Für und Wider zu besprechen.


Wie stehen die Heilpraktikerverbände grundsätzlich zur Weiterbildung in Osteopathie und deren Ausübung?
Es ist ganz klar, dass wir für Heilpraktiker die Sorgfaltspflicht vertreten und das bedeutet, dass eine Weiterbildung in Osteopathie auf hohem Niveau erfolgen muss. Wenn also in der Osteopathie bestimmte Inhalte und ein bestimmter Umfang auch international vertreten werden, dann entspricht das unserer Vorstellung von Sorgfaltspflicht. 

 
Was halten Sie von der Forderung nach einem eigenem Berufsbild für Osteopathie?
Ein eigener Beruf ist nicht nötig, denn die Ausübung der Heilkunde ist durch das Heilpraktikergesetz bereits geregelt. Das HeilprG stellt auch eine Art Auffanggesetz dar. Alles was bei uns in Deutschland als Ausübung von Heilkunde eingestuft wird, darf nur vom Arzt oder Heilpraktiker ausgeübt werden. Das schafft Übersicht und für die Behörden auch Überprüfbarkeit.

Um ein solches Auffanggesetz für die Ausübung von Heilkunde beneiden uns andere Länder, die, wie z.B. Portugal für jedes Heilverfahren ein eigenes Berufsgesetz schaffen müssen. Die haben dann etwa den Akupunkteur, den Homöopathen, den Manualtherapeuten usw.
Ein eigenes Berufsgesetz ist auch deshalb nicht nötig, weil es klare Sorgfaltspflichtregeln für den Heilpraktiker gibt. Entscheidend ist hierbei nicht das „alte“ HeilprG, sondern die laufende Rechtsprechung, die eine kontinuierliche Anpassung an die Praxisrealität schafft.  

 
Was antworten Sie Physiotherapeuten, die sich viele Jahre berufsbegleitend in Osteopathie weitergebildet haben und kein Verständnis dafür haben, dass sie zusätzlich die Heilpraktikererlaubnis erwerben müssen, um Osteopathie praktizieren zu dürfen, während ein Heilpraktiker mit geringer osteopathischer Weiterbildung Osteopathie problemlos ausüben darf?
Noch einmal: Ein Heilpraktiker hat seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen. Wenn also sein Schwerpunkt in der Osteopathie liegt, dann muss er über eine bestimmte osteopathische Weiterbildung verfügen. Denn falls es bei der Behandlung zu einem Problem kommt, muss er nachweisen können, dass er etwa die Osteopathie entsprechend erlernt hat. Sonst kann er durchaus Haftungsprobleme bekommen oder in einem Streitfall sogar der Beweislastumkehr unterliegen.

Zudem ist es bei uns in Deutschland so, dass nicht alles, was ich fachlich erwerbe, einen Rechtsanspruch hervorruft. Das zeigt das Beispiel Osteopathie: Auch wenn ich darin hochqualifiziert bin, habe ich trotzdem nicht auch ein Recht auf deren Ausübung erworben.
Das ist letztlich Patientenschutz, denn als Patient muss ich mich darauf verlassen können, dass mein Therapeut auch die rechtliche Befugnis zur Ausübung einer bestimmten Therapie besitzt. Das gilt auch für akademische Weiterbildungen mit Bachelor- oder Masterabschluss, die eben die rechtliche Kompetenz des einzelnen Therapeuten nicht erweitern.

Dafür öffnet die Heilpraktikererlaubnis neue Türen. Ich kann dann die Osteopathie kombinieren, etwa mit der Akupunktur, die insbesondere auch bei Beschwerden am Bewegungsapparat hervorragende Wirkung zeigt. Ich habe also viele gute Möglichkeiten, über den Tellerrand der Osteopathie hinaus, andere Verfahren mit ihr zu kombinieren.

Das ist letztlich ganzheitliches Behandeln: Wenn etwa ein Patient kommt, mit Beschwerden am Bewegungsapparat, der auch psychosomatisch Probleme zeigt und ich beispielweise zusätzlich mit Akupunktur ein Stück weit zur Harmonisierung seines Hormon- und Nervensystems beitragen kann. Oder wenn ich auf Pflanzenheilkunde zurückgreifen kann, die meine manuelle Therapie zusätzlich unterstützt.
Das macht die Ausübung von Heilkunde, wie wir Heilpraktiker sie mit der gesamten Palette an Erfahrungsmedizin und Naturheilkunde betreiben, eigentlich so spannend, weil sie so viele Möglichkeiten schafft und weil sie vor allem individuell an den Bedürfnissen des Patienten ausgerichtet werden kann.
 
Liebe Frau Hilpert-Mühlig, vielen Dank für das Interview!