Vorläufiges Aus für eigenes Berufsgesetz

Ein Berufsgesetz für Osteopathen wird es vorerst nicht geben. Das geht aus einer Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums hervor, wonach
„die angestrebte Schaffung eines Berufsgesetzes zur Ausübung der Osteopathie davon abhängig gemacht wird, dass eine hinreichende Evidenz osteopathischer Behandlungsmethoden nachgewiesen wird. Dies sieht das BMG aktuell als nicht belegt und insofern eine wesentliche Voraussetzung für ein eigenes Berufsbild des Osteopathen zurzeit als nicht gegeben an.“
 
Zudem ordnet das Bundesgesundheitsministerium die Osteopathie der Komplementärmedizin zu und erteilt damit indirekt allen Bemühungen um eine Einbindung der Osteopathie in die Physiotherapie eine Absage.
Wörtlich heißt es:
„Das BMG hat weiter ausgeführt, dass im PSG III auch Änderungen im Heilpraktikerrecht vorgesehen seien, durch die die Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern auf verbindliche Leitlinien gestützt werden soll. Damit werde eine Überarbeitung der derzeitigen Leitlinien angestoßen, an der das BMG die Länder beteiligen werde. In diesem Zusammenhang erscheine es möglich und sinnvoll, osteopathische Behandlungsformen als einen Teil der Komplementärmedizin in angemessener Form zu berücksichtigen.“
 
Die Mitteilung des Bundesgesundheitsministeriums findet Erwähnung in der Drucksache 17/7624 der niedersächsischen Landesregierung als Antwort der niedersächsischen Gesundheitsministerin Cornelia Rundt auf eine sog. kleine Anfrage (Drucksache 17/7453) von Abgeordneten der FDP in Niedersachsen.
 
Osteopathie wird schließlich auch keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen werden. Dazu heißt es von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums:
„(...) osteopathische Behandlungen (werden) nur im Rahmen von freiwilligen Satzungsleistungen übernommen, auch weil ihre Evidenz nicht in einer Weise belegt ist, wie es das System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für eine Regelleistung erfordert. (...) Gerade auch mit Blick auf die Kostenfolgen für die Solidargemeinschaft, die bereits die Überarbeitung bestehender Berufsgesetze nach sich ziehen und die sich umso mehr im Falle der Schaffung eines neuen Berufs zeigen dürften, ist (...) ein solcher Bedarf und der Nachweis einer entsprechenden Evidenz der Behandlungsmethoden als Voraussetzung für ein Berufsgesetz aber unabdingbar. Insofern sieht der Minister eine wesentliche Voraussetzung für ein eigenes Berufsbild des Osteopathen zurzeit nicht gegeben.“
 
Die Aussagen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe bestätigen die Position und Berufspolitik, wie die Osteopathen in Hamburg, OiHH, und wir sie vertreten:
Osteopathie ist eine eigenständige, komplementäre Form der Heilkunde. Sie hat in der Physiotherapie nichts verloren. Wer Osteopathie ausüben will und nicht ärztlich bestallt ist, bedarf neben einer qualifizierten Weiterbildung der Heilpraktikererlaubnis.