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Check Arbeitsrecht. Thema: Die Abmahnung
[02.05.2017]In Zusammenarbeit mit unserer Beraterin Frau Dr. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht, stellen wir in unserer Reihe „Check Arbeitsrecht“ in loser Folge Themen aus dem Bereich des Arbeitsrechts vor, die für heilkundlich praktizierende Therapeuten wichtig sind.
Unser neues Thema:
Die Abmahnung
Mythen ranken sich um das Thema Abmahnung. Wann, aus welchen Gründen und wie oft hat sie zu erfolgen? Aus der Praxis lässt sich sagen: In der Praxis wird zu selten, zu spät, zu pauschal und zu zögerlich abgemahnt.
Warum eigentlich?
Unser neues Thema:
Die Abmahnung
Mythen ranken sich um das Thema Abmahnung. Wann, aus welchen Gründen und wie oft hat sie zu erfolgen? Aus der Praxis lässt sich sagen: In der Praxis wird zu selten, zu spät, zu pauschal und zu zögerlich abgemahnt.
Warum eigentlich?
- Eine Abmahnung verfolgt den Zweck, dem Arbeitnehmer deutlich zu machen, dass er seine arbeitsrechtlichen Pflichten zu erfüllen hat und im Wiederholungsfall die Kündigung droht – eine umgehende Verhaltensänderung also erwartet wird. Abmahnungsgründe sind beispielsweise unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung, Urlaubsantritt ohne Genehmigung o.ä.
- Sie sollte immer schriftlich erfolgen.
- Neben dieser Warn- und Hinweisfunktion verfolgt sie auch den Zweck, den Pflichtverstoß zu dokumentieren.
- Abmahnungen sollten immer eine „Rüge“ und eine „Warnung“ enthalten. Dem Arbeitnehmer muss deutlich gemacht werden, dass er bei fortgesetztem Fehlverhalten mit einer Kündigung rechnen muss.