Die eigene Perspektive wechseln

Wenn – wie letzte Woche dargestellt – eine Lösung für alle nicht kommen wird, bzw. ein eigenes Berufsgesetz den meisten nicht gefallen würde, wie könnte dann eine Alternative dazu aussehen? 

Eine solche Alternative kann sich aufzeigen, wenn man bereit ist, den eigenen Blickpunkt zu ändern. Dann lassen sich Dinge anders sehen und können sich Lösungen abzeichnen, die andernfalls verborgen blieben.

Die eigene Perspektive zu ändern, heißt auch nach Gemeinsamkeiten zu suchen, dort, wo man zuvor Teilendes vermutet hatte. Und tatsächlich gibt es einen gemeinsamen Nenner, der alle Therapeuten und Verbände eint, die Osteopathie als eigenständige Heilkunde begreifen und auf eine qualifizierte Aus- bzw. Weiterbildung setzen. Dieser gemeinsame Nenner ist die Ablehnung einer Physiotherapeutisierung der Osteopathie.

Osteopathie kann aus fachlicher wie rechtlicher Sicht nicht Bestandteil der Physiotherapie werden:

  • Denn Osteopathie ist ein komplementäres Heilverfahren. Sie hat aus fachlicher Sicht in der Aus- und Weiterbildung der Physiotherapeuten ebenso wenig verloren wie etwa Traditionelle Chinesische Medizin oder Akupunktur.

  • Osteopathie ist Heilkunde, deren Ausübung nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist. Sie darf daher auch aus rechtlichen Gründen (Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz) von Physiotherapeuten selbst auf Verordnung nicht ausgeübt werden.

  • Als Erfahrungsheilkunde fehlt es der Osteopathie zudem an der notwendigen Evidenz. Es gibt zu wenig Studien mit zu wenig Probanden, um ihre Wirksamkeit in ihren zahlreichen Anwendungsgebieten beweisen zu können. Diese fehlende Evidenz wäre aber Voraussetzung, wollte man sie in den Gesundheitsfachberuf des Physiotherapeuten integrieren.  


Trotzdem werden wir uns nicht dagegen wehren können, dass Teile der Osteopathie in die Physiotherapie mit aufgenommen werden. Wie auch, wenn z.B. der Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie schreibt: „Physiotherapeuten dürfen osteopathische Techniken anwenden, soweit diese Techniken im Bereich der Physiotherapie angesiedelt sind.“

Solche Aussagen, ebenso wie das Vermitteln von Physiotherapeuten ohne Heilerlaubnis durch Osteopathieverbände, tragen leider wesentlich dazu bei, dass die Osteopathie bei Physiotherapieverbänden seit Jahren Begehrlichkeiten weckt.

Deshalb wird man eine Physiotherapeutisierung der Osteopathie nur als Ganzes abwehren können und wird die Arbeit der Osteopathieverbände künftig darin bestehen, Patienten deutlich zu machen, worin der Unterschied zwischen einer heilkundlich praktizierten Osteopathie und einzelnen osteopathischen Techniken besteht, die im Rahmen der Physiotherapie ausgeübt werden.
 
Die Alternative für alle Nichtärzte ist und bleibt aber der Heilpraktiker:
„In keinem anderen europäischen  Land ist es einfacher, Osteopathie legal zu betreiben als in Deutschland, denn es ist das einzige Land mit der Möglichkeit Medizin ohne Bestallung auszuüben, d.h. als Heilpraktiker. Das ist ein Geschenk, das wir haben und was machen wir? Wir treten es mit Füßen,“ so der ehemalige Leiter des Instituts für angewandte Osteopathie, IFAO, Werner Langer, in seiner lesenswerten Abschlussrede im letzten Jahr.

Die Heilpraktikererlaubnis ist kein Provisorium für die Ausübung der Osteopathie, sondern eine seit Jahrzehnten bestehende konkrete Lösung. Sie ist nicht optimal, aber besser als ein Berufsgesetz, das nicht kommen wird oder – noch schlimmer – den meisten nicht gefallen würde.

Vor allem aber ist das Heilpraktikergesetz (HPG) in Bewegung: Die Berufszulassung zum Heilpraktiker soll vereinheitlicht werden, Bund und Länder erarbeiten gemeinsame Leitlinien für die Heilpraktikerprüfung, die spätestens Ende des Jahres in Kraft treten sollen.
Diese Vereinheitlichung wird sich indirekt auch auf die künftige Ausübung der nichtärztlichen Osteopathie auswirken und den Patientenschutz verbessern.

Das vermeintliche Argument einer fehlenden Qualitätssicherung bei Heilpraktikern geht indessen an der Wirklichkeit vorbei. Denn Heilpraktiker unterliegen der Sorgfaltspflicht „und das bedeutet, dass eine Weiterbildung in Osteopathie auf hohem Niveau erfolgen muss, “ so Ursula Hilpert-Mühlig, 1. Vizepräsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker, FDH.

Als hpO sehen wir daher im Heilpraktiker eine pragmatische Lösung für die Ausübung der nichtärztlichen Osteopathie. Seit Jahren kooperieren wir mit dem Fachverband Deutscher Heilpraktiker, FDH, und der Union Deutscher Heilpraktiker, UDH, und gelten für den Dachverband Deutscher Heilpraktikerverbände, DDH, als der „Fachvertreter für die Heilkunde Osteopathie“.

Deshalb können wir auch als einziger Osteopathieverband daran arbeiten, die Qualitätssicherung der Osteopathie innerhalb des Heilpraktikerwesens zu regulieren. Eine große Aufgabe, die in die Zukunft weist, für Patienten, für Therapeuten ebenso wie für die Osteopathie selbst als komplementäre Heilkunde.