Check Arbeitsrecht: Privates Surfen am Arbeitsplatz

In Zusammenarbeit mit unserer Beraterin Frau Dr. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht, stellen wir in unserer Reihe „Check Arbeitsrecht“ in loser Folge Themen aus dem Bereich des Arbeitsrechts vor, die für heilkundlich praktizierende Therapeuten wichtig sind.
 
Unser neues Thema: Privates Surfen am Arbeitsplatz

Die private Internetnutzung am Arbeitsplatz ist verboten, sofern sie nicht ausdrücklich erlaubt wurde. Das gilt auch für private Telefonate etc. Denn der Arbeitnehmer wird nicht dafür bezahlt, Privates zu erledigen.

Um Missverständnisse zu vermeiden, bietet es sich an, eine klare schriftliche Regelung im Arbeitsvertrag zu treffen. Geregelt werden kann beispielsweise, ob in den Pausen privat gesurft werden darf und welche Seiten aufgerufen werden dürfen.

Das gilt auch für Smartphones, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.

Eine Abmahnung oder gar Kündigung wegen privater Internetnutzung kommt nur dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt hat - etwa dadurch, dass er
 

  • große Datenmengen auf betriebliche Systeme herunterlädt,

  • Seiten mit strafbaren oder pornographischen Inhalten besucht,

  • Anonymisierungssoftware installiert wird, die der Verschleierung von Internet-Zugriffen dient

  • oder ähnliches.


Zu klären ist im Einzelfall, ob die private Internetnutzung am Arbeitsplatz eine erhebliche Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten bedeutet bzw. die Arbeit beeinträchtigt wird. Nur in einem solchen Fall kommt ein verhaltenbedingter Kündigungsgrund in Betracht.


Fragen zum Thema „Privates Surfen am Arbeitsplatz" beantwortet Frau Dr. Schröder hpO-Mitgliedern. Einfach E-Mail an: contact@hpo-osteopathie.de 
Wir leiten eure Fragen an Frau Dr. Schröder weiter und stellen ihre Antworten im geschützten Mitgliederbereich online.

 
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