Check Arbeitsrecht: Die Gefährdungsanzeige (Überlastungsanzeige)

In Zusammenarbeit mit unserer Beraterin Frau Dr. Birgit Schröder, Fachanwältin für Medizinrecht, stellen wir in unserer Reihe „Check Arbeitsrecht“ in loser Folge Themen aus dem Bereich des Arbeitsrechts vor, die für heilkundlich praktizierende Therapeuten wichtig sind.
 
Unser neues Thema: Die Gefährdungsanzeige (Überlastungsanzeige)
 
Eine Gefährdungsanzeige ist eine schriftliche Information über kritische Arbeitsbedingungen durch den Arbeitnehmer an seinen Dienstvorgesetzten/Arbeitgeber. Vor allen in Krankenhäusern spielt diese eine nicht zu unterschätzende Rolle.
 
Ziel eine Gefährdungsanzeige ist es, den Arbeitgeber bzw. die Führungskräfte auf potenzielle Schädigungen und Gefährdungen der Patienten und/oder der Beschäftigten hinzuweisen, um ihnen aufgrund der Organisationsgewalt bzw. des Direktionsrechtes die Möglichkeit zu geben, diese zu beheben.
 
Häufige wird auch - zumindest sehr missverständlich - von einer „Entlastungsanzeige“ gesprochen, die eine haftungsrechtliche Entlastung darstellen soll.
Dennoch bleibt der Arbeitnehmer grundsätzlich in der Pflicht, seine Dienstleistung unter Berücksichtigung der Weisungen mit der erforderlichen Sorgfalt zu erbringen. Eine Gefährdungsanzeige berechtigt nie zu pflichtwidrigem Handeln.
 
Inhaltlich muss die Überlastungsanzeige konkret die Situation am Arbeitsplatz schildern (z.B. wie viel Personal vorhanden ist und wie viele Patienten zu versorgen sind), was bereits unternommen worden ist, um die Situation zu verbessern (z.B. zeitliche Verschiebung einzelner Tätigkeiten), die Art der Überlastung (z.B. keine Pausen, zu lange Wartezeiten für Patienten), Beschwerden von Patienten oder Angehörigen und Arbeiten, die nicht erledigt werden können, und welche Risiken für die Patienten bestehen. Je konkreter und detaillierter dabei die Angaben sind, desto besser.
 
Zu vermeiden sind grundsätzlich allgemeine Floskeln. Besser ist es deutlich zu machen, welche Abhilfemaßnahmen möglich sind, z.B. zusätzliche Arbeitskräfte, Verschiebung von einzelnen Arbeitsprozessen auf andere Abteilungen, Mitarbeiter oder auf einen späteren Zeitpunkt.
 

Fragen zum Thema „Gefährdungsanzeige“ beantwortet Frau Dr. Schröder hpO-Mitgliedern. Einfach E-Mail an: contact@hpo-osteopathie.de
Wir leiten eure Fragen an Frau Dr. Schröder weiter und stellen ihre Antworten im geschützten Mitgliederbereich online.
 
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