Heilpraktikerüberprüfung ab Herbst 2018 bundesweit einheitlich

Im Februar hatten wir die Neuerung angekündigt, nun sind die „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und –anwärtern“ Gesetz und treten am 22. März 2018 in Kraft. Damit wird ab dem darauffolgenden Termin im Herbst 2018 die Heilpraktikerüberprüfung bundesweit erstmals einheitlich geregelt sein.

Die neuen Leitlinien „orientieren sich am Ziel der Gefahrenabwehr und sollen die Feststellung ermöglichen, ob die Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter die Grenzen ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten zuverlässig einschätzen, sich der Gefahren bei Überschreitung dieser Grenzen bewusst und bereit sind, ihr Handeln angemessen daran auszurichten. Damit dies gelingt, bedarf es sowohl einer Überprüfung der rechtlichen wie medizinischen Kenntnisse der Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärter, aber auch einer der späteren Tätigkeit entsprechenden Demonstration von Fertigkeiten in der praktischen Anwendung dieser Kenntnisse.“
 
Mit den neuen Leitlinien sind Bundesgesundheitsministerium und Länder dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz aus 2016 gefolgt, der eine Neuordnung des Heilpraktikerrechts gefordert hatte.
 
In der Präambel zu den neuen Leitlinien heißt es denn auch: „Die bis heute andauernden Diskussionen über den Heilpraktikerberuf, die sich immer wieder auch mit den Grenzen der Tätigkeit von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern befassen, haben den Gesetzgeber veranlasst, eine Weiterentwicklung der oben genannten Leitlinien vorzuschreiben, die stärker als bisher auf eine bundesweit einheitliche Heilpraktikerüberprüfung abzielt und dabei den Schutz der einzelnen Patientin oder des einzelnen Patienten deutlicher als bisher in den Blick rückt.“
 
Als hpO begrüßen wir bundesweit einheitliche Heilpraktikerüberprüfungen auf qualitativ gleich hohem Niveau.   

Wie wir im Februar geschrieben hatten, wird sich die Vereinheitlichung in der Berufszulassung zum Heilpraktiker indirekt auch auf die Ausübung der nichtärztlichen Osteopathie auswirken und den Patientenschutz verbessern.

Eine bundesweit einheitliche Heilpraktikerüberprüfung wird nicht nur das Berufsbild des Heilpraktikers stärken, sondern auch die Osteopathie als eigenständiges, komplementäres Heilverfahren in ihrer Ganzheit bewahren helfen.