Die Vorbereitung auf die Heilpraktikerüberprüfung an Osteopathieschulen

Es ist nie viel Aufhebens darum gemacht worden und doch haben führende Osteopathieschulen ihr Bildungsangebot in den letzten drei Jahren ergänzt. Denn führte die mehrjährige, meist berufsbegleitende osteopathische Weiterbildung bislang zu einer rein fachlichen Qualifikation, so ist diese an vielen Schulen erweitert worden, um die Absolventen auch rechtlich für die Ausübung der Osteopathie zu qualifizieren.
 
Den Stein ins Rollen gebracht hat vor drei Jahren das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 08.09.2015 (I-20 U 236/13), das eigentlich nur aktenkundig machte, was schon vorher galt: Osteopathie ist Heilkunde und darf nur von Ärzten und Heilpraktikern praktiziert werden.  
 
Während manch ein Osteopathieverband das Urteil als „Einzelfallentscheidung im Zuge des Wettbewerbsrechts“ kleinzureden versuchte, haben Osteopathieschulen bundesweit reagiert.

 
Es ist noch gar nicht solange her, das Osteopathieschüler und -absolventen über die rechtlichen Grundlagen ihrer neu erlernten Tätigkeit weder aufgeklärt, noch darauf vorbereitet wurden.
Umso mehr begrüßen wir als Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, dass viele Osteopathieschulen heute diesbezügliche Informationen und Kursangebote ganz selbstverständlich anbieten. Es liegt im Interesse der Patienten und der Osteopathie praktizierenden Therapeuten, dass diese nicht nur fachlich, sondern auch rechtlich zur Ausübung der komplementären Heilkunde mit den Händen qualifiziert sind.