Das Recht sich Osteopath zu nennen

So, so, der Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, schaltet eine ganzseitige Anzeige in Heft 2 der heute erscheinenden Fachzeitschrift „Osteopathische Medizin“ aus dem Elsevier Verlag.
 
Das ist insofern bemerkenswert, weil unsere Zeitschrift, die "Osteopathische Medizin", das Organ von 11 Osteopathieverbänden ist, aber eben nicht vom VOD. Der hat seine eigene Verbandzeitschrift, die „DO. Deutsche Zeitschrift für Osteopathie“, aus dem Stuttgarter Haug Verlag, der zur Thieme Verlagsgruppe gehört. Hierin aber darf ein Osteopathie-Verband wie wir keine Anzeigen mehr schalten, denn das hat der VOD Thieme untersagt. Und da die Schwaben die über 4000 Abonnenten des VOD nicht verlieren wollen, lehnt der Haug Verlag unsere Anzeigen seit diesem Jahr ab.
 
Wir hingegen haben kein Problem mit Anzeigen des VOD, auch weil unser Verbandsorgan sich als „ein unabhängiges medizinisch-wissenschaftliches Forum für alle Osteopathen“ versteht.
 
Worum geht es in der VOD-Anzeige? Um Mitgliederakquise natürlich. Das ist legitim. Interessant ist das Argument, mit dem dabei der VOD seine Berufspolitik begründet. Unter dem Leitsatz „Rechtssicherheit für Osteopathen, Transparenz für Patienten.“ heißt es: „Ein Osteopath und eine Osteopathin sollen sich auch so nennen dürfen!“ Deshalb engagiere man sich für eine berufsgesetzliche Sicherung der Osteopathie.
Wow, das ist emotional, das geht ans Herz, das ist gute Werbung!
 
Aber mal im Ernst, geht es wirklich darum?
Die entscheidende Frage ist doch, welchen Preis wir bereit sind, dafür zu zahlen, dass wir uns künftig als Osteopathen bezeichnen dürfen.
 

  • Wollen wir einen Beruf, der nur auf Verordnung arbeiten darf, dafür in Kauf nehmen?

  • Wollen wir einen Beruf, der die Osteopathie fachlich eingeschränkt, dafür in Kauf zu nehmen?

  • Wollen wir einen Beruf, der als Regelleistung mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, dafür in Kauf nehmen?


Wir sagen dazu dreimal nein und verzichten gern im Interesse unserer Patienten und der Osteopathie in ihrer Gesamtheit auf eine berufsgesetzlich geregelte Bezeichnung Osteopath. Wir sagen hingegen ja zur bestehenden Rechtslage, wonach Osteopathie nur von Ärzten und Heilpraktikern ausgeübt werden darf.

Und mal ganz unter uns:
Wir können uns jetzt schon Osteopathen nennen und werden von unseren Patienten auch als Osteopathen wahrgenommen, so wie Homöopathen, Akupunkteure und TCM-Therapeuten auch. Wir dürfen es nur nicht auf unsere Webseiten, Praxisschilder, Rechnungen und Visitenkarten schreiben, weil es all diese Berufe rechtlich gesehen nicht gibt. Denn eigentlich sind wir Ärzte oder Heilpraktiker. Ist das so schlimm?