Datenschutzerklärung prüfen

Patienten müssen sich drauf verlassen können, dass ihre Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben geschützt werden, auch wenn sie nur die Praxiswebsite eines Therapeuten besuchen.

Mit der seit Ende Mai geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt der Gesetzgeber deshalb eine detaillierte „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten“ vor (DSGVO, Abschnitt 2, Art. 13).
 
Websites – auch und gerade von Praxen – müssen daher eine gut erkennbare und von jeder Seite der Homepage aus zugängliche DSGVO-konforme Datenschutzerklärung besitzen.
 
Mitglieder der hpO sind hier auf der sicheren Seite, denn sie können zu äußert günstigen Konditionen die Datenschutzerklärung ihrer Praxiswebsite durch ihren Verband überprüfen lassen.
 
Dazu geben hpO-Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich auf dieser Website in nur zwei Schritten ihre Überprüfung in Auftrag:  

  1. „Fragenbogen Datenschutzerklärung“ ausfüllen.

  2. Ausgefüllten Fragebogen per Mail an die hpO schicken.

Die ausgefüllten Fragebögen gehen an den hpO-Datenschutzbeauftragten, der auf Grundlage des ausgefüllten Fragebogens und Sichtung der Praxiswebsite eine individuelle DSGVO-konforme Datenschutzerklärung erstellt.

So können wir und unsere Mitglieder den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung gewährleisten.