Unerhört

Der öffentlich-rechtliche Deutschlandfunk Kultur hat am 24. Februar in seiner Reihe „Nachspiel“ einen knapp halbstündigen Hörbeitrag zur Osteopathie unter dem Titel „Die Wirkung der Osteopathie. Die verkannte Heilkunst“ von Peter Kolakowski veröffentlicht.
 
Ein hörenswerter, anspruchsvoller Beitrag über die Osteopathie, der zahlreiche Experten zu Wort kommen lässt. Nicht alles stimmt: Eine Krankenkasse BKK gibt es nicht, gemeint ist hier die in 2017 fusionierte BKK advita, und die bloß als Marathonläuferin vorgestellte Silke Wagner-Burkardt ist eigentlich Justiziarin des ältesten deutschen Osteopathieverbandes.
 
Abenteuerlich wird der Hörbeitrag in seinem dritten Teil, wenn es um die Berufspolitik geht und Autor Kolakowski der Frage nachgeht, warum es in Deutschland keinen eigenen osteopathischen Beruf gibt. Denn hier gibt Kolakowski die Bühne frei für die Fürsprecher eines solchen Berufs, bevor er selbst auf unerhörte Weise die gesamte Berufsgruppe der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker diskreditiert.
 
Den Anfang macht Prof. Marina Fuhrmann, Vorsitzende des Verbandes der Osteopathen Deutschland, VOD: „Wie viel Sprünge gegen die Gummiwand haben wir hinter uns, wie viel? Wir werden das schaffen, wir werden’s hinkriegen. Aufstehen, noch mal. Ja, wir müssen das ganze System zermürben, aber auch zermürben mit entsprechenden Fakten.“
 
Das klingt vorsichtig gesagt sportlich. Aber welches System soll zermürbt werden, unser Gesundheitssystem, die Gesundheitspolitik, einzelne Gesundheitspolitiker? Wie lauten diese entsprechenden Fakten, was heißt zermürben und was kommt danach? Der Hörbeitrag gibt darauf leider keine Antwort.
 
Es folgt Georg Schöner, erster Vorsitzender des Bundesverbandes Osteopathie, BVO. Laut Schöner wurde durch „ein einzelnes Urteil in Düsseldorf der Beruf des Osteopathen oder der nicht vorhandene Beruf des Osteopathen zur Heilkunde gerechnet (...).“
 
Da klingt spannend, ist aber nicht korrekt. Denn schon vor dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. September 2015 galt Osteopathie und deren Ausübung als Heilkunde. Und zwar seit es das Heilpraktikergesetz gibt, denn darin wird Heilkunde als „jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen“ definiert. Eine Definition, die genau beschreibt, was auch osteopathisch tätige Behandler in ihren Praxen tun.
 
Anschließend bringt sich Autor Kolakowski selbst ins Spiel und diskreditiert auf einen Schlag alle Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland:
„Fatal ist, auch Heilpraktiker ohne fundierte vier- bis fünfjährige Ausbildung in Osteopathie dürfen laut Gesetz diese Heilkunst anwenden. Das Wissen darüber, so sieht es die Prüfungsordnung für Heilpraktiker vor, kann sich jeder in wenigen Stunden theoretischen Selbststudiums daheim aneignen. Daraus abzuleiten, dass die 55.000 in Deutschland zugelassenen Heilpraktiker das osteopathische Handwerk beherrschen, die vielfältigen Querverbindungen zwischen Muskeln und Gelenken, zwischen Organen, Bändern und Gefäßen, tatsächlich und umfassend kennen, ist geradezu absurd. Aus Patientensicht sogar eindeutig fahrlässig und nahe an der Scharlatanerie...“

Ein paar Richtigstellungen zu diesem inhaltlich falschen und diskriminierenden Rundumschlag:

  • Heilpraktiker (und Ärzte) dürfen nur praktizieren, worin sie auch befähigt sind. Andernfalls können sie im Schadensfall wegen mangelnder Befähigung u.a. nach Paragraph 630h (4) BGB haftbar gemacht werden: „War ein Behandelnder für die von ihm vorgenommene Behandlung nicht befähigt, wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ursächlich war.“

  • Die Prüfungsordnung für Heilpraktiker (eigentlich: „Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärterinnen und -anwärtern“) sieht keineswegs vor, dass man sich notwendiges heilkundliches Wissen im Allgemeinen und osteopathisches Fachwissen im Besonderen „in wenigen Stunden theoretischen Selbststudiums daheim aneignen“ kann.

  • Dagegen sprechen auch die hohen Durchfallquoten bei den als anspruchsvoll geltenden Heilpraktikerüberprüfungen, die laut Schätzungen zwischen 70 und 95 Prozent betragen.

  • Viele Heilpraktikeranwärter lassen sich deshalb an einer von Hunderten Heilpraktikerschulen deutschlandweit fundiert über Monate oder Jahre auf die Heilpraktikerüberprüfung vorbereiten.

  • Aus den Leitlinien lässt sich nicht ableiten, dass Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker in Deutschland „das osteopathische Handwerk beherrschen“ könnten.

  • Ganz im Gegenteil heißt es u.a. unter 1.1.4 der rechtlichen Rahmenbedingungen zu den Leitlinien, dass „die antragstellende Person (...) ihre eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten zutreffend einschätzen“ muss und „insbesondere über die Grenzen ihrer Fähigkeiten auch mit Blick auf ihre haftungsrechtlichen Verantwortlichkeiten Bescheid“ weiß.

Peter Kolakowski ist eigentlich ein versierter Journalist, Autor und Medienproduzent. Dass er in diesem Hörbeitrag auf Kosten der Gebührenzahler die Berufsgruppe der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker mit falschen Behauptungen diskreditiert, ist allerdings unerhört.