Gutachten zum Heilpraktikerrecht kommt Ende Oktober

Eigentlich hätte das Gutachten bereits Mitte Juni fertig sein sollen, doch daraus wurde nichts. Corona hat zwischenzeitlich sämtliche Termine über den Haufen geworfen. Und so ist die jährliche Gesundheitsministerkonferenz, die sonst immer im Juni tagt, auf den 30. September bis 1. Oktober verschoben worden und soll das vom Gesundheitsministerium in Auftrag gegebene Gutachten zum Heilpraktikerrecht erst Ende Oktober fertig gestellt sein.
 
Wird dann der Beruf des Heilpraktikers verboten werden, wie manch einer das schon für Mitte Juni befürchtet hatte? Mitnichten, denn das Ende letzten Jahres in Auftrag gegebene Rechtsgutachten soll „insbesondere klären, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.“
 
Es geht also primär um die Fragestellung, ob und wie sich Patientensicherheit stärken lässt. Zwar enthält die Ausschreibung auch die Fragestellung, ob es „die grundsätzliche Möglichkeit“ gäbe, „den Heilpraktikerberuf in Zukunft entfallen zu lassen“ und was dann „in einem solchen Fall zu beachten“ wäre. Daraus aber zu schließen, die Bundesregierung plane, geschätzte 47.000 Therapeuten arbeitslos zu machen, die täglich 130.000 Patienten (und Wähler) naturheilkundlich behandeln, ist dann doch zu weit hergeholt.  
 
Zum anderen, ein Gutachten ist erst einmal ein Gutachten. Ob und welche Teile daraus dann wie und wann in die Gesetzgebung fließen, ist eine ganz andere und ebenso wesentliche Frage.
 
Wir als hpO werden jedenfalls alle Maßnahmen begrüßen, die für noch mehr Qualität im Heilpraktikerwesen sorgen und wie gewohnt unaufgeregt, sachlich und informativ über berufspolitische Themen berichten, wie dann Ende Oktober, Anfang November über das Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht.