In Deutschland

In Deutschland ist die Ausbildung und Ausübung der Osteopathie nicht einheitlich geregelt.
Weil Osteopathie hierzulande von unterschiedlichen Berufsgruppen beansprucht wird (Ärzte, Heilpraktiker und Physiotherapeuten) und die Interessenslage innerhalb der einzelnen Berufsgruppen unterschiedlich ist, gibt es auch keine einheitliche, offizielle Definition des Begriffs Osteopathie.

Der osteopathische Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, definiert in seinem in 2012 entwickelten „Berufsbild Osteopath“ die Osteopathie wie folgt:

  • „Die Osteopathie ist eine Heilkunde mit einem spezifischen Konzept. Sie ist der Komplementär- und Alternativmedizin (CAM)1,2,3 zuzurechnen. Das Ziel der Osteopathie ist es Gesundheit4 wiederherzustellen und zu erhalten. In diesem Sinne verfolgt die Osteopathie einen ganzheitlichen Ansatz.
  • Um dieses Ziel zu erreichen bedient sich der Osteopath / die Osteopathin5 eines osteopathischen Diagnoseverfahrens, das es erlaubt den Patienten in seiner Gesamtheit und Individualität wahrzunehmen.
  • Der Osteopath nimmt auf diese Weise Modifikationen der Vitalität, Funktion und Struktur der Gewebe wahr. Die Diagnose bezieht alle Körperbereiche ein. Hierfür stützt sich der Osteopath neben einer medizinisch differenzialdiagnostischen Betrachtung vorrangig auf die osteopathische Anamnese, Befundung und Palpation6.
  • Die osteopathische Diagnose führt zu einer individualisierten, überwiegend manuellen Behandlung, in der die osteopathischen Therapieprinzipien auf den einzelnen Patienten abgestimmt zur Anwendung kommen. Der Osteopath arbeitet selbständig und eigenverantwortlich im primären Patientenkontakt.
  • Um seiner großen Verantwortung gegenüber den Patienten gerecht zu werden, sowie jederzeit deren Sicherheit gewährleisten zu können, benötigt ein Osteopath einen fundierten Kenntnisstand der anatomischen, physiologischen und biochemischen Grundlagen, der Pathologie, Pathophysiologie, medizinischen Semiologie, der klinischen Untersuchungstechniken und der Differenzialdiagnostik sowie die Fähigkeit der sicheren Anwendung seines Wissens und seiner Fertigkeiten in der praktischen Tätigkeit.
  • Zur effizienten, sicheren und differenzierten Durchführung der osteopathischen Diagnostik und Therapie bedarf es darüber hinaus profunder manueller Fertigkeiten sowie eines tiefen Verständnisses des osteopathischen Gedankenguts. (...)
  1.  Im internationalen Sprachgebrauch: „Complementary and alternative Medicine (CAM)“, oder auch „non-conventional medicine“.
  2. Siehe auch: Lannoye-Report an das europäische Parlament, 1994.
  3. Benchmarks for training in traditional / complementary and alternative medicine: benchmarks for training in osteopathy. © World Health Organization 2010
  4. In Referenz zur Gesundheitsdefinition der WHO von 1948
  5. Im Folgenden wird für die bessere Lesbarkeit einheitlich die maskuline Form verwendet.
  6. Als Palpation wird in der Medizin die Untersuchung des Körpers durch Betasten bezeichnet.“ 

Osteopathisch arbeitende Ärzte verwenden anstelle von Osteopathie auch der Begriff Osteopathische Medizin. Eine Definition der Osteopathischen Medizin liefert das Europäische Register für osteopathische Ärzte, EROP:

  • „Osteopathische Medizin ist ein Zweig der medizinischen Wissenschaften, der von osteopathischen Ärzten und Osteopathen ausgeübt wird.
  • Osteopathische Medizin gründet sich auf die philosophischen Prinzipien von Dr. A.T. Still, M.D., D.O. Sie verbindet diese mit den allgemein anerkannten Standards der Medizin.
  • Osteopathische Medizin betont die wechselseitige Beziehung zwischen Struktur und Funktion. Sie unterstützt die Fähigkeit des Organismus, saluto-genetische Ressourcen zur Wiederherstellung und Erhaltung der Gesundheit einzusetzen.
  • OM beinhaltet insbesondere eine umfassende manuelle Untersuchung, Diagnostik, Therapie und Prävention von Funktionsstörungen - somatischen Dysfunktionen - im muskulo-skelettalen System (parietal), den visceralen Organen (visceral) und dem peripheren und zentralen Nervensystem (cranio-sacral).
  • Osteopathische Medizin ergänzt und erweitert das etablierte Medizinsystem im Kontext einer integrierten Patientenversorgung, die sowohl Evidenz basiert als auch Patienten zentriert arbeitet.“

Aus rechtlicher Sicht zählt Osteopathie in Deutschland zur Heilkunde. So hat es das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 8. Dezember 2008 festgelegt. In dem Urteilsspruch heißt es hierzu:

„Die osteopathische Behandlung durch den Kläger ist gemäß § 1 Abs. 1 HeilprG erlaubnispflichtig. Nach dieser Vorschrift bedarf der Erlaubnis, wer Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt bestallt zu sein. Heilkunde ist gemäß § 1 Abs. 2 HeilprG jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. (...) Unter Zugrundelegung dieser rechtlichen Maßstäbe haben die von dem Kläger angebotenen osteopathischen Behandlungen die Ausübung von Heilkunde zum Gegenstand. (...)“

Die rechtliche Erlaubnis Heilkunde auszuüben, besitzen in Deutschland nur Ärzte und Heilpraktiker.