Pauschalpreis oder Abrechnung nach GebüH? Unser GebüH-Webinar im Dezember

Viele Kolleginnen und Kollegen berechnen ihre osteopathische Leistung zu einem Pauschalpreis. Das Problem dabei: Jeder Patient ist anders, hat andere Beschwerden und wird demzufolge auch anders behandelt. Das lässt sich mit einem Pauschalpreis nur schwer vereinen, denn schließlich ist Osteopathie Heilkunde und kein Wellness-Verfahren.

Auch das Finanzamt kann bei Pauschalpreisen die Ausübung von Heilkunde in Frage stellen und die Umsatzsteuer nachträglich einfordern.
 
Wir empfehlen daher all unseren Kolleginnen und Kollegen mit Heilpraktikererlaubnis Osteopathie nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker, GebüH, abzurechnen.